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Reiserücktrittskosten Versicherung

Auch eine gut geplante Reise kann evtl. durch außergewöhnliche Umstände nicht angetreten werden. Damit neben der Enttäuschung nicht auch noch finanzielle Belastungen auf Sie zukommen, werden die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten entsprechend der Allgemeinen Bestimmungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen, die nachfolgend aufgeführt sind, übernommen. Da Ihnen diese Maßnahme als Teilnehmer nützt, sehen wir obligatorisch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung vor, die wir jedem empfehlen, da es viele Gründe geben kann eine Reise zu stornieren.

Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldformular Ihrer Buchung, wenn Sie diese Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht wünschen.

Beim Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs AG haben wir generell eine Reiserücktrittskosten-Versicherung für Familienerholung, Kurzurlaub, Seniorenerholung und Ausland abgeschlossen. Im Schadenfall bitten wir zwecks Erstattung der Stornokosten, sich direkt an die TourVers GmbH, Elisenstraße 3, D – 80335 München, Telefon: 089 / 549050-0, Fax 089 / 9050-99 zu wenden.


Informationspflicht

Von der Stornierung der Reise muss das Ferienparadies Pferdeberg in Duderstadt schriftlich unterrichtet werden. Hiernach erhalten Sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Reisebedingungen des geschlossenen Vertrages eine von Ihnen zu zahlende Stornorechnung.

Wenn Entschädigungsansprüche vorliegen, wie z.B.
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung…
(siehe §1, Nr. 2a der Versicherungsbedingungen)
- Schaden an Eigentum…
(siehe §2, Nr. 2d der Versicherungsbedingungen)

Reichen Sie bitte zwecks Kostenerstattung bei der TourVers ein:
- die Stornorechnung
- Reiserücktritts-Versicherungsausweis
- Ärztliches Attest (bei Krankheit)
- Sterbeurkunde (bei Tod)
- Buchungs- und Zahlungsbelege

Bei Reiseabbruch sind die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht Gegenstand der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die TourVers wird unmittelbar mit Ihnen abrechnen unter Abzug des Selbsteinbehalts. Die Stornorechnung ist in voller Höhe an dias Ferienparadies Pferdeberg in Duderstadt zu zahlen.

Bedingungen für die Reiserücktrittskosten – Versicherung
Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und gilt für alle Versicherungsfälle bis zum vertraglich vorgesehenen Ende der gebuchten Reise. Die Versicherung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit der gebuchten Reise und nur für die in der Buchung genannten Personen. Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ABRV) bzw. Sonderbedingungen zu den ABRV für gemietete Ferienwohnungen – Auszug:

§1 Versicherungsumfang

1. Der Versicherer leistet Entschädigung
a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
b) bei Abbruch der Reise zusätzlich für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, das An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt.
c) Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse zum günstigsten anwendbaren Tarif ersetzt.

2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziff.1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nachgewiesen ist oder der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung objektiv nicht möglich ist oder dem Versicherten nicht zugemutet werden kann.
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister. Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für 4 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist;
b) Impfungsunverträglichkeiten des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist.
c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten;
d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder im Falle gemeinsamer Reise, eines der unter b) genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen, Kosten für Überführung Verstorbener und die Gefahren des Krieges, Aufruhrs, politischer Gewalthandlungen, Unruhen oder von Kernenergie.

§3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Sicherheit

1. Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis (Versicherungswert), den der Versicherte zu bezahlen hat. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten den Versicherungswert übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den über den Versicherungswert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt.
2. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf € 25,00 je Person festgesetzt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens € 25,00 je Person.